HAFTUNGSREGELN für die Benutzung der Kartbahn

Regelung für die Benutzung der Kartbahn KART-FN zum Ausschluß der Haftung für einfache Fahrlässigkeit und zum Ausschluß der Gefährdungshaftung.
Die Benutzer der Kartbahn KART-FN, am Flughafen, verzichten für den Fall der einfachen Fahrlässigkeit und der Gefährdungshaftung auf Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüchen aus vertraglicher und aus außervertraglicher Haftung, und auch auf Anspruch aus unerlaubter Handlung gegenüber:

  • dem Grundstückseigentümer
  • allen Nutzungsberechtigten auf dem Grundstück
  • dem Straßenbaulastträger
  • gegenüber dem ADAC Ortsclub Friedrichshafen
  • gegenüber allen anderen Benutzern der Kartbahn
  • gegenüber dem Vermieter und Betreiber der Kartbahn, V+S Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung, Inhaber Heinz Vöhringer und Herbert Schneider, sowie dem Streckenpersonal.

Dies gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, und soweit es den Vermieter betrifft, für Schäden, die der Vermieter zu üblichen Bedingungen versichern kann. Insoweit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Der Kartbahn-Benutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit in dieser Erklärung kein Haftungsausschluß vereinbart wird.
Der Haftungsausschluß wird mit der Benutzung der Bahn wirksam. Der Haftungsausschluß erfaßt jedoch nicht Ansprüche gegenüber der Haftpflicht- und Unfallversicherung und für durch diese Versicherungen gedeckte Ansprüche gegenüber Kartbahn-Benutzer und Vermieter. Die Versicherungen wurden zu üblichen Bedingungen abgeschlossen.

Hat der Kartbahn-Benutzer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, so haften die Eltern oder der gesetzliche Vertreter.

Versicherungsbedingungen

Haftpflichtdeckung für von V+S fahrlässig verursachte Schäden max Eur 2,5 MIO Personenschaden, Eur 250.000.- Sachschaden. Darüberhinaus gehende Haftung für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen. W I C H T I G ! ! ! Es besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle, die durch Benutzer der Kartbahn ?KART-FN? untereinander verursacht werden.

Alkoholverbot

Für die Nutzer der Kartbahn KART-FN mit Leihkarts oder mit eigenen Karts gilt absolutes Alkoholverbot.